Ob ein Abfindungsanspruch eines Arbeitnehmers in der Insolvenz der Arbeitgeberin in voller Höhe ausgezahlt wird oder aber nur entsprechend einer erheblich niedrigeren Quote, hängt vom Zeitpunkt der Entstehung des Abfindungsanspruchs ab, wie eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts einmal mehr darlegt.

BAG, Urteil vom 14. März 2019 – 6 AZR 4/18

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